Vorzugspolitik

Zollbegünstigungen 

1. Die vom Ausland importierten Güter, abgesehen von den vom Gesetz bzw. administrativen Vorschriften limitierten Importwaren, können hinsichtlich des Importzolls die folgenden Begünstigungen genießen:

a. Die notwendigen Maschinen, Anlagen und andere Materialien, die die produktiven Projekte für infrastrukturelle Einrichtungen in der Zollverschlußzone zum Aufbau und zur Produktion importieren, werden von Importzöllen befreit.

b. Die notwendigen Produktions- und Verwaltungseinrichtungen, Bürobedarfsartikel in rationeller Anzahl sowie Einzel-, Bau- und Zubehörteile, Brennstoffe für Produktionszwecke und Materialien für den Bau von Werkstätten und Lagerhäusern, die die Unternehmen in der Zollverschlußzone für Eigenbedarf importieren, werden von Importzöllen befreit.

c. Die Rohmaterialien, Einzel-, Bau- und Zubehörteile und Verpackungsmaterialien, die die Unternehmen zur Verarbeitung von Exportwaren benötigen, sind unverzollt. Transitgüter und in der Zollverschlußzone aufbewahrte Güter werden als unverzollte Güter verwaltet.

2. Unverzollte Güter können, nachdem sie von den Zollbehörden in die Akten eingetragen sind worden, zwischen den Unternehmen in der Zollverschlußzone umlaufen.

3. Exportwaren, die von den Verarbeitungsunternehmen in der Zollverschlußzone hergestellt worden sind, abgesehen von den vom Staat limitierten Exportwaren, werden von Exportlizenzen, Exportzöllen und von der Exportmehrwertsteuer befreit.

4. Die Verarbeitungsunternehmen in der Zollverschlußzone können kein Kautionskonto bei der Bank eröffnen. Wenn alle ihre Produkte importiert werden, werden sie von der Verarbeitungsmehrwertsteuer befreit.

5. Für die außerhalb der Zollverschlußzone verkauften Produkte, die mit importierten Rohstoffen und Einzel- und Zubehörteilen verarbeitet worden sind, müssen Zölle für importierte Rohstoffe und Einzel- und Zubehörteile nachgezahlt werden.

6. Die Unternehmen mit Auslandskapital in der Zollverschlußzone genießen beim Erwerb der von China hergestellten Fahrzeuge für Eigenbedarf steuerliche Begünstigungen.