Vorzugspolitik

Politische Vorzugsmaßnahmen

Politische Vorzugsmaßnahmen für ausländische Investoren in Chengdu (Auszüge)

1. Steuer

(1) Die Unternehmen mit Auslandskapital in Zentral- und Westsichuan, die zu den vom Staat geförderten Wirtschaftszweigen gehören, zahlen für weitere drei Jahre nur 15% der Einkommenssteuer nach Ablauf der festgelegten Frist für die Ermäßigung bzw. die Befreiung von der Einkommenssteuer.

(2) Die Projekte mit Auslandskapital für die Entwicklung und Innovation von Technologien werden beim Import ihrer benötigen Anlagen und Einzel-, Bau- sowie Zubehörteile innerhalb ihrer Gesamtinvestitionssumme vom Zoll und von der Import-Mehrwertsteuer befreit.

(3) Die Unternehmen mit Auslandskapital, die auf dem Territorium Chinas ihre Technologien überlassen, können von der Gewerbesteuer, und nach Genehmigung der Steuerbehörden von der Einkommenssteuer befreit werden.

(4) Wenn die Unternehmen mit Auslandskapital, die zu den vom Staat geförderten Wirtschaftszweigen gehören und die von China produzierten Anlagen ankaufen, werden ihnen die bereits entrichtete Mehrwertsteuer für diese chinesischen Anlagen zurückerstattet und eine entsprechende Summe ist von der Einkommenssteuer befreit.

2. Andere

(1) Wenn die Unternehmen mit Auslandskapital in Chengdu ihre von den Unternehmen erhaltenen Gewinne in Zentral- und Westsichuan für Neugründung von Unternehmen reinvestieren und ihr Kapitalanteil in neuen Unternehmen über 25% beträgt, können die neuen Unternehmen die Begünstigungen für Unternehmen mit Auslandskapital genießen.

(2) Die Unternehmen mit Auslandskapital, die den festgelegten Bedingungen entsprechen, können beantragen, die A- und die B-Aktien herauszugeben.

(3) Die Beschränkungen für die Investitionsbereiche in Zentral- und Westsichuan und die Bedingungen für die Gründung von Unternehmen mit Auslandskapital werden gelockert und der Anteil der Investitionen der ausländischen Seite in einem Joint Venture in Zentral- und Westsichuan wird erweitert werden.

(4) Ausländische Investitionen in den Bereichen Finanz- und Versicherungswesen, Telekommunikation, Tourismus, Bauindustrie, Medizin, Handel, Anzeige und Transportwesen sowie Anwalt- und Buchhalterkanzleien werden ermutigt.