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1. Wenn die produktiven Unternehmen mit Auslandskapital für eine Bewirtschaftungsfrist von mindestens zehn Jahren geplant sind, werden ihnen im ersten Jahr, in dem sie Produktion aufnehmen, die bereits den lokalen Steuerbehörden entrichteten Mehrwertsteuersumme zurückerstattet und ihnen in den nächsten zwei Jahren 50% der den lokalen Steuerbehörden entrichteten Mehrwertsteuersumme zurückerstattet. Die produktiven Unternehmen mit Auslandskapital in Linhai werden für die ersten zwei Jahren nach dem Jahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, von der Einkommenssteuer befreit und zahlen vom dritten bis fünften Jahre 50% der Einkommenssteuer. Auch ihnen können auf Antrag und nach Genehmigung der Stadtregierung die in den ersten fünf Jahren bereits entrichteten lokalen Einkommenssteuersummen zurückerstattet und ihnen in den nächsten fünf Jahren 70% der bereits entrichteten lokalen Einkommenssteuer zurückerstattet werden.
Den Projekten mit einer Gesamtinvestition in Höhe von über 300 000 US$ können weitere steuerliche Begünstigungen eingeräumt werden: ihnen werden in den ersten drei Jahren nach dem Jahr, in dem sie Produktion aufnehmen, die bereits entrichteten Sonderfonds für Wasserbauprojekte auf Provinzebene, Schadenersatzbeträge für die Inanspruchnahme von Ackerböden und Gebühren für allgemeine Wehrpflicht zurückerstattet; sie können die Elektrizitätsgebühren und die Gebühren für die Kapazitätsvergrößerung der Leitungswassereinrichtungen um ein Jahr verschieben und diese Gebühren auf zweimal bis Ende des zweiten Jahres zahlen. Den Projekten mit einer tatsächlich eingesetzten Auslandskapital in Höhe von über 1 Mio. US$ können je nach den Bedingungen der Projekte besondere Begünstigungen eingeräumt werden.
2. Die großangelegten Projekte mit Auslandskapital zahlen nach Genehmigung der Steuerbehörden nur 15% der Einkommenssteuer; diejenigen, die für eine Bewirtschaftungsfrist von mehr als 15 Jahren geplant sind, werden auf Antrag und mit Genehmigung der Steuerbehörden für die ersten fünf Jahre nach dem Jahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, von der Einkommenssteuer befreit und zahlen in den nächsten fünf Jahren nur 50% der Einkommenssteuer.
3. Wenn die Unternehmen mit Auslandskapital für eine Bewirtschaftungsdauer von mehr als 15 Jahren in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei geplant sind, werden ihnen nach Genehmigung der Stadtregierung in den ersten fünf Jahren nach dem Jahr, in dem sie mit Einkommen arbeiten, die bereits entrichteten Landwirtschaftssteuersumme und die Spezialproduktsteuersumme zurückerstattet. Sie zahlen in den nächsten fünf Jahren nur 50% der o.g. Steuern. Sie genießen zudem die in Artikel 1 vorgeschriebenen steurlichen Begünstigungen.
4. Die Unternehmen mit Auslandskapital, die für eine Betriebsdauer von mehr als 15 Jahren in den Bereichen Landwirtschaft, Infrastruktur und Hochtechnologie sowie anderen geförderten Sektoren geplant sind, werden innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Gründung von der Bodennutzungsgebühr befreit und zahlen in den nächsten fünf Jahren nur 50% der Bodennutzungsgebühr.
5. Für die Projekte mit Auslandskapital, die in Linhai Landstraßen, Eisenbahnlinien und andere Verkehrsinfrastrukturbestandteile bauen bzw. bewirtschaften, darf die Lokalregierung das Bodennutzungsrecht entlang der Projekte unter den gleichen Bedingungen nach dem Gesetz gegen Entgeld bevorzugt den betreffenden ausländischen Investoren überlassen. Sie darf zudem die in Betrieb genommenen verkehrsinfrastrukturellen Einrichtungen und das Bodennutzungs- und Bewirtschaftungsrecht bzw. die Aktionärsrechte der diesbezüglichen Einrichtungen nach dem Gesetz gegen Entgelt den betreffenden ausländischen Investoren überlassen.
6. Wenn ausländische Investoren ihre von den Unternehmen erhaltenen Gewinne für die Aufstockung des Eintragungskapitals in die Unternehmen oder für die Gründung neuer Unternehmen reinvestieren, deren Bewirtschaftungsfrist nicht unter fünf Jahren liegt, werden ihnen auf Antrag und mit Genehmigung der Steuerbehörden 40% der bereits entrichteten Einkommenssteuersumme für den reinvestierten Teil zurückerstattet, und dann werden ihnen 30% der bereits entrichteten lokalen Einkommenssteuersumme für den reinvestierten Teil zurückerstattet.
7. Wenn die Projekte mit Auslandskapital für eine Bewirtschaftungsfrist von mehr als 10 Jahren in den Bereichen wissenschaftlicher Forschung, Bildung, Kultur, Hygiene, Finanwesen, Investment, Handel, Dienstleistung und Vermittlungsbranche geplant sind, werden ihnen nach Genehmigung der Steuerbehörden im ersten Jahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, die bereits entrichtete lokale Einkommenssteuersumme zurückerstattet und ihnen in den nächsten zwei Jahren 50% der entrichteten lokalen Einkommenssteuersumme zurückerstattet. Darüber hinaus werden den Unternehmen dieser Art innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Gründung 30% der bereits entrichteten Gewerbesteuersumme durch die lokalen Steuerbehörden zurückerstattet.
8. Die Unternehmen mit Auslandskapital zur Entwicklung des Tourismus dürfen in die Projekte für den Bau von Eigentumswohnungen, Urlaubsdörfern und Zusatzeinrichtungen in den Landschaftsgebieten investieren. Die produktiven Unternehmen mit Auslandskapital im Bereich des Tourismus können neben den von der Provinz und der Stadt gewährten politischen Vorzugsmaßnahmen für die Beschleunigung der Entwicklung des Tourismus auch die in Artikel 1 vorgeschriebenen steuerlichen Begünstigungen genießen.
9. Die Unternehmen mit Auslandskapital in der Linhai-Wirtschaftsentwicklungszone, dem Dongdadaokou-Industriepark, dem Küstenindustriepark und dem westlichen Industriepark können neben den o.g. politischen Vorzugsmaßnahmen auch die besonderen Vorzugsmaßnahmen jeglicher Zone genießen.
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