Vorzugspolitik

Ausländische Investitionen und Einkommenssteuer für Unternehmen mit Auslandskapital

Nach den betreffenden staatlichen Bestimmungen liegt der Einkommenssteuersatz für Unternehmen mit Auslandskapital bei 30%.

Die produktiven Unternehmen mit Auslandskapital in den der Stadt Ningbo unterstehenden Bezirken zahlen 24% der Einkommenssteuer. Die produktiven Unternehmen mit Auslandskapital, die in der Wirtschaftlich-Technischen Entwicklungszone Ningbo, der Daxie-Entwicklungszone der CITIC Trust, der Zollverschlußzone Ningbo und dem Wissenschaftlich-Technischen Park der Stadt Ningbo liegen, oder die Projekte mit Auslandskapital zum Hafenbau und zur Entwicklung der Energie und des Verkehrswesens, die vom Staat geförderten Projekte mit Auslandskapital oder die Projekte mit einer ausländischen Investition in Höhe von über 30 Mio. US$ zahlen nur 15% der Einkommenssteuer, davon werden diejenigen, deren Bewirtschaftungsfrist von mindestens zehn Jahren geplant sind, für die ersten zwei Jahre nach dem Jahr, in dem sie mit Gewinn arbeiten, von der Einkommenssteuer befreit und zahlen im dritten bis fünften Jahr 50% der Einkommenssteuer.

Steuerrückerstattung für das Reinvestment

Wenn die ausländische Investoren ihre aus den Unternehmen in Ningbo erzielten Gewinne auf dem Territorium Chinas reinvestieren und deren Bewirtschaftungsdauer mindestens fünf Jahre betragen wird, werden ihnen 40% der bereits entrichteten Einkommenssteuersumme für den reinvestierten Teil zurückerstattet.. Und zwar denen, wenn sie sie in die Exportunternehmen bzw. Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie in Ningbo reinvestieren. Dann werden ihnen die bereits entrichteten Einkommenssteuersummen für den reinvestierten Teil zurückerstattet.

Neben den staatliche politischen Vorzugsmaßnahmen räumt Ningbo den folgenden Projekten bei Bodennutzungsgebühren und Zusatzeinrichtungen besondere Begünstigungen ein: Großprojekte mit einer ausländischen Gesamtinvestition in Höhe von über 10 Mio. US$, High-Tech-Projekte; Projekte innerhalb der Wirtschaftlich-Technischen Entwicklungszone Ningbo, der Zollverschlußzone Ningbo, der Daxie-Entwicklungszone der CITIC Trust in Ningbo, des Wissenschaftlich-Technischen Parks der Stadt Ningbo und der Entwicklungszonen auf Provinzebene; Projekte für die Umgestaltung alter Unternehmen und für die Aufstockung der Investitionen in Unternehmen mit Auslandskpaital; Projekte für die Erschließung der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Viehzucht und für die Verarbeitung deren Produkte, die Devisen erwirtschaften können; und Projekte für den Aufbau der infrastrukturellen Einrichtungen.

Die Einkommenssteuer auf Einkommen, die ausländische Geschäftsleute, die keine Einrichtungen auf dem Territorium Chinas haben, aus Dividenden, Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und anderen Quellen in der Stadt Ningpo erzielen, wird um 10% des Steuersatzes ermäßigt, davon können diejenigen ausländische Investoren, die Geldmittel bzw. Anlagen liefern oder fortschrittliche Technologien überlassen, nach Genehmigung der Steuerbehörden eine Steuerermäßigung bzw. -befreiung erhalten.

Die Gewinnanteile, die ausländische Investoren der Unternehmen in Ningbo durch Devisen-Depositenkonten ins Ausland transferieren, sind von der Einkommenssteuer befreit.

Die Projekte mit Auslandskapital, die den am 1. April 2002 veröffentlichten „Anleitungskatalogen über die Wirtschaftszweige für ausländische Investoren“ entsprechen, werden beim Import ihrer benötigten Anlagen, abgesehen von den Waren, die zu den „Katalogen der Importwaren, die die Unternehmen mit Auslandskapital nicht zollfrei importieren dürfen“, gehören, innerhalb ihrer Gesamtinvestitionssumme werden vom Zoll und von der Import-Mehrwertsteuer befreit.