Investitionsorientierung

 

 

Joint Ventures bzw. Kooperationsunternehmen

 

Unternehmen mit ausschließlich ausländischem Kapital

 

 

 

Unterzeichnung der Kooperationsabsichtserklärung

 

 

 

Ausländische Investoren oder ihre Vertreter  stellen der lokalen Regierung (Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenareit der Stadt Ninbo) einen Antrag auf die Gründung eines Unternehmens mit Auslandskapital.

Projektvorschlag wird der Entwicklungs- und Planungskommission und dem Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Ningbo zur Genehmigung unterbreitet.

 

 

Die Bezeichnung des Unternehmens mit Auslandskapital wird vom Industrie- und Handelsverwaltungsamt der Stadt Ningbo bestätigt.

 

Antrag auf die Gründung eines Unternehmens mit Auslandskapital und der Bericht über die Durchführbarkeitsuntersuchungen des Status des Unternehmens sowie andere diesbezügliche Materialien  werden dem Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Ningbo zur Genehmigung vorgelegt.

Bericht über die Duchführbarkeitsuntersuchungen des Unternehmens wird der Entwicklungs- und Planungskommission und dem Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Ningbo zur Genehmigung vorgelegt.

Eine Bestätigungsurkunde für zollfreie importierte Anlagen wird von der Entwicklungs- und Planungskommission und dem Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Ningbo ausgestellt.

 

Der Vertrag und das Statut des Unternehmens werden dem Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Ningbo zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Eine Genehmigungsurkunde wird vom Amt für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Stadt Ningbo ausgestellt.

 

Kontoeröffnung bei der Bank Registrierung bei den Steuerbehörden

Registrierung beim Industrie- und Handelsverwaltungsamt der Stadt Ningbo

Registrierung beim Zollamt

 

Bauplan wird dem Planungsamt der Stadt Ningbo zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

Inangriffnahme des Projektes und Aufnahme der Produktion